HORNDASCH
Der Fachanwälte-Titel wird aufgrund des Nachweises einer besonderen praktischen und theoretischen Qualifikation verliehen und jährlich durch Fortbildungsnachweise von der Rechtsanwaltskammer überprüft und bestätigt. Fachanwälte sind somit spezialisiert arbeitende Rechtsanwälte, die das besondere Vertrauen der Rechtsanwaltskammer jährlich neu unter Beweis stellen.
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